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   OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21   

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https://dejure.org/2021,9535
OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21 (https://dejure.org/2021,9535)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2021 - 5 Bs 85/21 (https://dejure.org/2021,9535)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2021 - 5 Bs 85/21 (https://dejure.org/2021,9535)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung ohne Erfolg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung ohne Erfolg - Corona-Virus

Sonstiges

  • strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hamburg, 08.04.2021 - 21 E 1603/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21
    21 E 1603/21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 B 879/17

    Verbringen von Fertigarzneimitteln nach Deutschland ohne Genehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21
    Insofern genügt es dem Antragserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (OVG Münster, Beschl. v. 8.9.2017,13 B 879/17, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 7 B 257/16
    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21
    Ungenügend dürfte es in diesem Zusammenhang sein, wenn ein Beschwerdeführer nur Gründe für die Unrichtigkeit der angefochtenen Gerichtsentscheidung vorträgt, ohne auf ihren Inhalt einzugehen oder sich auf den Hinweis beschränkt, soweit ersichtlich, sei ein bestimmter Aspekt nicht geprüft worden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.8.2016, 7 B 257/16, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21

    Voraussetzungen des Eingreifens der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach §

    Dem Antragserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann genügt, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2021, 5 Bs 85/21, S. 2 f. BA, n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 8.9.2017, 13 B 879/17, juris Rn. 3 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 28.12.2016, 15 CS 16.1774, juris Rn. 21).
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